Inhalt des Dokuments
Praktikum im Masterstudiengang
Um einen fachspezifischen Einblick in den betrieblichen Alltag zu erhalten, ist im Masterstudium ein Fachpraktikum von insgesamt zwölf Wochen vorgeschrieben.
Nähere Informationen zum Praktikum finden Sie in der Praktikumsordnung (Anlage 3 zur Studien- und Prüfungsordnung).
Die Anerkennung erfolgt über den Prüfungsausschuss.
Praktikumsbetriebe
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Anerkennung der erforderlichen Praktika. Eine Stellenvermittlung kann auf Grund der hohen Nachfrage nicht angeboten werden.Stellenausschreibungen finden sich im Stellenticket.
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