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Auslandsstudium
Für Studierende des Masterstudiengangs
Wirtschaftsingenieurwesen bietet die Technische Universität zu Berlin
ein breites Angebot um einen Auslandsaufenthalt während des Studiums
zu absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt zeitlich zu
ermöglichen, müssen Masterstudierende sich bereits im ersten
Fachsemester dafür bewerben.
Um einen ersten
Einblick in diverse Auslandsprogramme zu erlangen, bieten sich die
Erfahrungsberichte im Akademischen Auslandsamt (AAA) [1] an. Hier
schildern Studierende ihre Auslandserfahrungen und liefern den
Interessenten Informationen aus erster Hand. Für weitere Fragen
stehen auch die Mitarbeiter im AAA zur Verfügung. Alle Informationen
sind auch auf der Website einzusehen. Abhängig vom Zielort und
Programm müssen die Bewerbungsunterlagen bis zur festgelegten Frist
beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Generell erfordert
die Bewerbung für außereuropäische Programme mehr Zeit als
europäische Programme, sodass für ein außereuropäisches Programm
mindestens ein Jahr vorher mit den Bewerbungsvorbereitungen begonnen
werden sollte.
Für die Masterstudierenden ist es außerdem
auch möglich an einem Doppelmaster-Programm
teilzunehmen. Über die angebotenen Programme informieren Sie sich
bitte direkt beim Akademischen Auslandsamt [2]. Die Bewerbung für
diese Programme erfolgt auch erst nach der Immatrikulation über das
AAA. In der Regel enden die Bewerbungsfristen jedes Jahr im November.
Es wird entsprechend empfohlen die Bewerbung für einen
Auslandsaufenthalt schon vor der Immatrikulation zusammen zu stellen
und gleich zu Semesterbeginn im AAA einzureichen.
Anerkennung von Leistungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen können grundsätzlich an der TU Berlin anerkannt werden. Für eine Anerkennung muss eine Bestätigung der Gastuniversität über die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss der im Ausland erbrachten Module vorgelegt werden.
Die Anerkennung von Auslandsleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss und kann grundsätzlich nur mit Note erfolgen. Einzige Ausnahme bilden hier Kurse, die von der Gastuniversität nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet wurden.
Bei Leistungen, die im Rahmen eines organisierten Austauschprogramms an einer Partnerhochschule der TU Berlin erbracht wurden, ist die Anrechnung i.d.R. unkompliziert. Der Prüfungsausschuss behält sich jedoch vor, in unklaren Fällen gegebenenfalls die Fachprofessoren zu einer Einschätzung über die Äquivalenz von Kursen hinzuzuziehen. Es liegt in deren Ermessen, ob der Umfang, Lehrstoff und Lehrziele dem des von ihnen betreuten Moduls entspricht.
Bei selbst organisierten Auslandsaufenthalten ist eine Anrechnung auch möglich, kann aber mitunter komplizierter sein, da die Äquivalenz des Curriculums der ausländischen Hochschule mit dem Curriculum der TU Berlin nicht problemlos festgestellt werden kann. Der Abschluss eines Learning Agreements ist in diesem Fall im Vorfeld unerlässlich.
Weitere Programme Weitere Programme werden auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamtes näher vorgestellt. Dazu gehören unter anderem: DAAD Die vielfältigen Programme des DAAD reichen vom kurzfristigen Austausch für Forschung oder Lehre bis zum mehrjährigen Promotionsstipendium eines Graduierten aus einem Entwicklungsland, vom Informationsbesuch einer ausländischen Rektorendelegation bis zum langfristig konzipierten Regionalprogramm zum Aufbau leistungsfähiger Hochschulstrukturen in der Dritten Welt. Weitere Informationen unter: http://www.daad.de Fulbright Das Fulbright-Programm bietet im Rahmen eines akademischen und interkulturellen Austauschs mit den USA unter anderem Förderprogramme für Wissenschaftler und Studierende an. Das Fulbright-Programm ist vor allem in den USA sehr renommiert. Studenten, die ein Teil ihres Studiums an einer Hochschule in den USA absolvieren möchten, können auch im Internet die aktuellen Bewerbungsvoraussetzungen einsehen. Nähere Informationen unter:http://www.fulbright.de Selbstorganisiertes Auslandsstudium Ein Auslandsstudium ist auch ohne ERASMUS- oder Übersee-Stipendium an der gewünschten Universität möglich. Die Anerkennung der im Ausland belegten Module kann dann jedoch nur erfolgen, wenn die Learning Agreements vom Prüfungsausschuss genehmigt werden, eine Absprache vor dem Auslandsaufenthalt ist demnach unerlässlich. Die Hochschulen in Europa sind zu einem großen Teil öffentlich finanziert, daher werden vergleichsweise niedrige Studiengebühren verlangt (Ausnahme: England). Zur Finanzierung kann BAfÖG oder ein Bildungskredit beantragt werden. Ausländische Studiengebühren werden im Rahmen von Auslands-BAfÖG mit bis zu ca. 4600 € p.a. bezuschusst. Nähere Informationen unter:http://www.bafoeg.bmbf.de Unter Umständen können auch fachfremde Austauschprogramme genutzt werden. Hierfür ist die Zustimmung der Partneruniversität sowie ggf. des verantwortlichen Hochschullehrers erforderlich. Es wird eine überdurchschnittliche Qualifikation und ein fachlich begründetes Studien- bzw. Forschungsvorhaben erwartet.
ffice/studium_im_ausland/doppelabschluesse/