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Prüfungsausschuss der GKWi
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen, Bestellung von Prüfern und Beisitzern, Anerkennung von Studienleistungen, Festsetzung von Anmeldefristen und Prüfungszeiträumen, Zulassung zu Prüfungen, Übergangsbestimmungen auf eine neue Studien- und Prüfungsordnung und Anträge zur Studien- und Prüfungsordnung.
Die dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben werden unter Beachtung der Prüfungsausschuss-Grundsatzentscheidungen überwiegend vom Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern wahrgenommen, um hinreichend zügige Entscheidungen zu ermöglichen.
Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel etwa zweimal pro Semester. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Präsidenten der Technischen Universität Berlin.
Aktuelle Grundsatzbeschlüsse des Prüfungsausschusses sind auf dieser Seite einsehbar.
Möchten Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (beispielsweise zur Anerkennung eines Praktikums, einer anderweitig erbrachten Studienleistung oder zur Studien- und Prüfungsordnung), so beachten Sie bitte die Hinweise zu diesen Prozessen um eine effektive und effiziente Abwicklung Ihres Antrags zu gewährleisten.
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