Inhalt des Dokuments
Prüfungsausschuss der GKWi
Der Prüfungsausschuss ist
zuständig für die Organisation der Prüfungen, Bestellung von
Prüfern und Beisitzern, Anerkennung von Studienleistungen,
Festsetzung von Anmeldefristen und Prüfungszeiträumen, Zulassung zu
Prüfungen, Übergangsbestimmungen auf eine neue Studien- und
Prüfungsordnung und Anträge zur Studien- und Prüfungsordnung.
Die dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben werden unter
Beachtung der Prüfungsausschuss-Grundsatzentscheidungen überwiegend
vom Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern wahrgenommen, um
hinreichend zügige Entscheidungen zu ermöglichen.
Der
Prüfungsausschuss tagt in der Regel etwa zweimal pro Semester. Die
Rechtsaufsicht obliegt dem Präsidenten der Technischen Universität
Berlin.
Aktuelle Grundsatzbeschlüsse des
Prüfungsausschusses [1] sind auf dieser Seite einsehbar.
Möchten Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss
stellen (beispielsweise zur Anerkennung eines Praktikums, einer
anderweitig erbrachten Studienleistung oder zur Studien- und
Prüfungsordnung), so beachten Sie bitte die Hinweise [2] zu diesen
Prozessen um eine effektive und effiziente Abwicklung Ihres Antrags zu
gewährleisten.
Prüfungsausschuss
Dipl.-Ing. Jens WeibezahnSekr. H 35
Hauptgebäude
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Tel.: 030 314-23246 (Sekr.)
E-Mail-Anfrage [3]
Sprechstunde
nur nach Vereinbarung
über das Sekretariat
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